Definition: Haupttätigkeit

Kategorie: ESVG 1995

Die Haupttätigkeit einer örtlichen fachlichen Einheit (FE) ist die Tätigkeit, deren Wertschöpfung die Wertschöpfung jeder anderen innerhalb der gleichen Einheit ausgeübten Tätigkeit übersteigt. Die Bestimmung der Haupttätigkeit erfolgt nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige NACE Rev. 1 zunächst auf der höchsten und danach auf den tieferen Gliederungsebenen.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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