Definition: Hilfstätigkeit

Kategorie: ESVG 1995

Das Produktionsergebnis einer Hilfstätigkeit ist nicht zur Verwendung au erhalb der produzierenden Einheit bestimmt. Die Hilfstätigkeit ist eine unterstützende Tätigkeit, die innerhalb einer produzierenden Einheit verrichtet wird, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Haupt- oder Nebentätigkeiten der örtlichen FE ausgeübt werden können. Die von Hilfstätigkeiten erbrachten Leistungen gehen typischerweise als Inputs in fast alle Arten von Produktionstätigkeiten –gleich welchen Umfangs– ein.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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