Definition: Kollektivkonsum

Kategorie: ESVG 1995

Der Kollektivkonsum umfaßt die "kollektiven Dienstleistungen", die allen Mitgliedern der Bevölkerung oder allen Angehörigen einer bestimmten Bevölkerungsgruppe, beispielsweise allen privaten Haushalten einer bestimmten Region, gleichzeitig zur Verfügung gestellt werden. Kollektive Dienstleistungen haben folgende Merkmale: 

a) sie können jedem einzelnen Mitglied der Bevölkerung oder einer bestimmten Bevölkerungsgruppe, beispielsweise allen in einer bestimmten Region oder Ortschaft lebenden Personen, gleichzeitig erbracht werden; 
b) die Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen erfolgt gewöhnlich passiv und erfordert nicht das ausdrückliche Einverständnis oder die aktive Beteiligung aller betroffenen Personen; 
c) das Erbringen einer kollektiven Dienstleistung für eine Einzelperson verringert nicht die für andere Personen derselben Bevölkerungsgruppe oder der Gesamtbevölkerung zur Verfügung stehende Dienstleistungsmenge. Es gibt bei der Inanspruchnahme keinerlei Konkurrenz.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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