Definition: Europäisches Patentamt

Kategorie: Allgemeines Konzept

Das Europäische Patent Amt (EPA) hat den Auftrag, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum zum Nutzen der Bürger Europas zu fördern. Seine Aufgabe ist es, nach einem zentralisierten Verfahren europäische Patente für Erfindungen zu erteilen. Mit der Einreichung einer einzigen Anmeldung in einer der drei Amtssprachen (Deutsch, Englisch, Französisch) kann Patentschutz in mehreren oder allen EPÜ-Vertragsstaaten (EPÜ = Europäisches Patentübereinkommen) erlangt werden.
Quelle:
Offizielle Internetseite des Europäischen Patentamtes
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