Definition: Erstattungen der Sozialversicherung

Kategorie: ESVG 1995

Bei diesen Leistungen handelt es sich um von Institutionen der Sozialversicherung vorgenommene Erstattungen von genehmigten Ausgaben der privaten Haushalte für bestimmte Waren oder Dienstleistungen. 

Ein privater Haushalt, der eine Ware oder Dienstleistung kauft, deren Kosten ihm dann von einer Institution der Sozialversicherung vollständig oder teilweise erstattet werden, handelt praktisch für Rechnung dieser Institution. Er gew hrt ihr faktisch einen kurzfristigen Kredit, der mit der Erstattung der Kosten getilgt wird.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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