Definition: Kurzfristige Verbindlichkeiten

Kategorie: ESVG 1995

Kurzfristige Verbindlichkeiten haben eine ursprüngliche Laufzeit von in der Regel höchstens einem Jahr und in außergewöhnlichen Fällen von bis zu zwei Jahren.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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