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Definition: Kongress
Kategorie: Tourismus
Definition: Ein Kongress ist eine außerordentliche, nicht geschäftlich orientierte Zusammenkunft in allgemein regelmäßigen Abständen. Die aus verschiedenen Orten kommenden Teilnehmer treffen sich zu einer festgelegten Zeit an einem festgelegten Ort, um eine organisierte Tagung zu besuchen. Das Zusammenspiel zwischen den Teilnehmern ist multipersonal, interaktiv, diskussions- und wettbewerbsorientiert und wird häufig durch spezialisierte Dienste unterstützt. Erläuterungen: · Die Teilnehmer unterbrechen ihre übliche Tätigkeit und verlassen ihre gewohnte Umgebung (außer bei lokalen Teilnehmern), um eine multilaterale Zusammenkunft zu einem vorher festgelegten und angekündigten Thema zu besuchen. · Es können mehrere Organisationen oder ein einziger Berufsverband vertreten sein. · Über Präsentations- und Diskussionsbeiträge entscheiden Sponsor und Veranstalter. · Die Periodizität steht in der Regel fest. Sie kann mehrjährlich oder jährlich sein. · Konferenzen gelten als Kongresse, sofern es sich nicht um öffentliche Vorträge oder Regierungskonferenzen handelt. Konferenzen finden eher in kleinerem Rahmen, vor einem ausgewählten Teilnehmerkreis und ohne eine bestimmte Periodizität statt. Da die Grenzen zwischen Kongress und Privatkonferenz immer mehr verschwimmen, sollten beide zu einer Kategorie zusammengefasst werden. Demnach kann "Kongress" zur Bezeichnung sämtlicher Kongresse und Konferenzen dienen. Innerhalb dieser Kategorie lassen sich jedoch mehrere Teilkategorien unterscheiden.
Quelle:
Methodological Manual for Statistics on Congresses and Conferences, Eurostat, S. 43
Methodological Manual for Statistics on Congresses and Conferences, Eurostat, S. 43
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