Definition: Einlagen, die auf einem Sparvertrag oder Ratenspar...

Kategorie: ESVG 1995

Bei diesen Einlagen ist der Einleger häufig während eines festgelegten Zeitraums zu regelmäßigen Einzahlungen verpflichtet und die eingezahlten Sparraten und die aufgelaufenen Zinsen sind bis zum Fälligkeitstermin festgelegt. Bisweilen sind derartige Einlagen nach Ablauf der Sperrfrist auch mit einer jeweils nach dem Ansparguthaben bemessenen Darlehensgewährung verbunden, womit der Erwerb oder der Bau einer Wohnung finanziert werden kann.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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