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Definition: Kongressreisen
Kategorie: Tourismus
Definition: Kongressreisen sind Reisen, bei denen die Teilnehmer ihre übliche Tätigkeit unterbrechen und ihre gewohnte Umgebung verlassen, um eine multilaterale Tagung zu einem vorher festgelegten und angekündigten Thema zu besuchen. Erläuterungen: · Dies schließt alle Tagungen aus, die nicht multilateral ausgerichtet werden, z. B. routinemäßige Geschäftssitzungen. Sitzungen und Besprechungen in Unternehmen sollten als eigenständige Reisekategorie betrachtet werden. · Damit eine Sitzung als Kongress eingestuft werden kann, bedarf es eines zuvor festgelegten und angekündigten Themas, so dass der Veranstalter die Sitzung vermarkten und "verkaufen" muss. · Die Palette der möglichen Kongressthemen reicht von wissenschaftlichen Themen über Sport bis hin zu religiösen Fragen. Für Kongresstourismusstatistiken gelten jedoch restriktivere Kriterien, d. h. bestimmte allgemeine Sitzungen und öffentliche Versammlungen werden nicht erfasst. · Der Kongressteilnehmer trägt vor Ort zur Vorbereitung, zur Durchführung und zum Verlauf eines Kongresses bei. Diese Leistung kann er gegen Entgelt oder unentgeltlich erbringen. Das wesentliche Merkmal besteht darin, dass er vor Ort hilft. So sind beispielsweise Referenten, Veranstalter und Dolmetscher sämtlich Kongressteilnehmer. Personen, die mit der Unterbringung oder der Beförderung befasst sind, gelten nicht als Teilnehmer.
Quelle:
Methodological Manual for Statistics on Congresses and Conferences, Eurostat, S. 23
Methodological Manual for Statistics on Congresses and Conferences, Eurostat, S. 23
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