Definition: Kapitalmarktpapiere

Kategorie: ESVG 1995

Transaktionen mit Kapitalmarktpapieren umfassen solche mit langfristigen Wertpapieren ohne solche mit Aktien, anderen Anteilsrechten oder mit Finanzderivaten (§ 5.60).

Langfristige Wertpapiere ohne Anteilsrechte, deren ursprüngliche Laufzeit in der Regel mehr als ein Jahr und in außergewöhnlichen Fällen mehr als zwei Jahre beträgt (Anhang 7.1: Definition der Aktiva und Passiva).
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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