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Definition: Bankakzept
Kategorie: ESVG 1995
Bankakzepte sind von finanziellen Kapitalgesellschaften akzeptierte Wechsel, die von einer nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften ausgestellt wurden und das Versprechen auf Zahlung eines bestimmten Betrages zu einem bestimmten Zeitpunkt garantieren. Ein Bankakzept garantiert dem Inhaber, daß die finanzielle Kapitalgesellschaft, die es akzeptiert hat, die Zahlung leistet. Dem Bankakzept steht als Transaktion eine kurzfristige Kreditgewährung der finanziellen Kapitalgesellschaft an ihren Kunden gegenüber.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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