Definition: Kurzfristiger Kredit

Kategorie: ESVG 1995

Transaktionen mit kurzfristigen Krediten betreffen Kredite mit kurzer ursprünglicher Laufzeit und jederzeit rückzahlbare Kredite (§ 5.72).

Kredite, deren ursprüngliche Laufzeit in der Regel höchstens ein Jahr und in außergewöhnlichen Fällen bis zu zwei Jahren beträgt, sowie jederzeit rückzahlbare Kredite (Anhang 7.1: Definition der Aktiva und Passiva).
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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