Definition: Dividendenaktion

Kategorie: ESVG 1995

Dividendenaktien sind Wertpapiere, die: 

(1) von Land zu Land und je nach den Umständen ihrer Ausgabe unter verschiedenen Bezeichnungen wie Gründeranteile, Gewinnanteile, Gewinnschuldverschreibung usw. auftreten und nicht Bestandteil des im Handelsregister eingetragenen Kapitals sind; 

(2) ihren Inhabern nicht die Rechte von eigentlichen Teilhabern gewähren (Anteil am Kapital und dessen Ertrag, Stimmrecht in der Hauptversammlung usw.); 

(3) Anspruch auf einen Teil des nach Bedienung des Aktienkapitals verbleibenden ausschüttungsfähigen Gewinns und auf einen Anteil am Liquidationsüberschuß geben.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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