Definition: Versicherungstechnische Rückstellungen

Kategorie: ESVG 1995

Versicherungstechnische Rückstellungen, die, wie in der Richtlinie 91/674/EWG des Rates vom 19. Dezember 1991 über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Versicherungsgesellschaften festgelegt, von Versicherungsgesellschaften, selbständigen Pensionskassen sowie betrieblichen Pensionsrückstellungen für Forderungen von Versicherungsnehmern und Leistungsempfängern gebildet werden.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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