Definition: Enteignungsgewinne/-verluste

Kategorie: ESVG 1995

Enteignung liegt vor, wenn Regierungen oder sonstige institutionelle Einheiten aus Gründen, die nichts mit der Zahlung von Steuern, Geldstrafen oder hnlichen Abgaben zu tun haben, ohne volle Entschädigung von Vermögensgütern anderer institutioneller Einheiten einschließlich gebietsfremder Einheiten Besitz ergreifen.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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