Definition: Dauerhafte Konsumgüter

Kategorie: ESVG 1995

Dauerhafte Güter, die von privaten Haushalten für den Konsum erworben werden, die also weder als Wertsache dienen noch von Unternehmen im Haushaltssektor für Produktionszwecke eingesetzt werden (Anhang 7.1: Definition der Aktiva und Passiva).

Dauerhafte Konsumgüter sind dauerhafte Güter, die von privaten Haushalten w hrend eines Zeitraums von mehr als einem Jahr wiederholt für Zwecke des Konsums verwendet werden. Sie werden in der Vermögensbilanz nachrichtlich ausgewiesen. Ihre Buchung in der Vermögensbilanz selbst wäre angemessen, wenn das ESVG davon ausginge, daß sie im Rahmen der Produktion von Dienstleistungen nach und nach verbraucht würden. Dauerhafte Konsumgüter werden jedoch nicht so behandelt (§ 7.63).
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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