Definition: Vermögensgüter

Kategorie: ESVG 1995

Vermögensgüter sind Werte, an denen institutionelle Einheiten individuelle oder kollektive Eigentumsrechte haben und aus deren Besitz oder Nutzung während eines bestimmten Zeitraums ihren Eigentümern wirtschaftliche Vorteile entstehen können. Sie umfassen alle nichtfinanziellen Aktiva, produzierte und nichtproduzierte materielle Aktiva, sowie die meisten immateriellen Aktiva, denen keine Verbindlichkeiten gegenüberstehen.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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