Definition: Bodenschätze

Kategorie: ESVG 1995

Nachgewiesene ober- und unterirdische Mineralvorkommen, die beim gegenwärtigen Stand der Technik und der relativen Preise wirtschaftlich abbaubar sind. Eigentumsrechte an Bodenschätzen können in der Regel von den Eigentumsrechten an dem betreffenden Grund und Boden unterschieden werden. Die Position untergliedert sich in Kohle-, Erdöl- und Erdgaslager, Erzlager und sonstige Bodenschätze.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Anhang 7.1: Definition der Aktiva und Passiva, Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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