Definition: Bevölkerung

Kategorie: ESVG 1995

Zu einem gegebenen Zeitpunkt umfaßt die Bevölkerung (Einwohner) eines Landes alle Personen, Staatsangehörige oder Ausländer, die im Wirtschaftsgebiet des Landes ansässig sind, auch wenn sie vorübergehend abwesend sein sollten. Für bestimmte Zwecke ist die durchschnittliche jährliche Kopfzahl eine geeignete Grundlage für die Schätzung von Variablen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen oder eine geeignete Bezugsgröße für Vergleiche. 

Die Bevölkerung wird für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen nach dem Wohnsitzprinzip definiert. 

Als im Lande ansässig gelten alle Personen, die sich im Wirtschaftsgebiet dieses Landes für einen Zeitraum von einem Jahr oder länger aufhalten oder aufzuhalten beabsichtigen. 

Als vorübergehend abwesend gelten alle im Lande ansässigen Personen, die sich für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr in der übrigen Welt aufhalten oder aufzuhalten beabsichtigen. 

Alle Einzelpersonen, die zu ein und demselben Haushalt gehören, sind dort gebietsansässig, wo der Haushalt seinen wirtschaftlichen Interessenschwerpunkt hat. Dies ist dort, wo der Haushalt eine Wohnung oder nacheinander mehrere Wohnungen unterhält, die von den Mitgliedern des Haushalts als ihr Hauptwohnsitz behandelt und genutzt werden. Ein Mitglied eines gebietsans ssigen Haushalts bleibt Gebietsansässiger, auch wenn diese Person häufig Reisen außerhalb des Wirtschaftsgebiets unternimmt, da ihr wirtschaftlicher Interessenschwerpunkt in dem Wirtschaftsgebiet bleibt, in dem der Haushalt gebietsansässig ist.
Quelle:
Eurostat, "Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995", Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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