Definition: Vertraglich vereinbarte private Systeme für Arbeit...

Kategorie: ESSOSS-Handbuch

Vertraglich vereinbarte private Systeme für Arbeitnehmer gewähren Sozialschutz aufgrund eines Tarifvertrages, der zwischen den Sozialpartnern (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) ausgehandelt wurde. Die Modalitäten dieser Systeme sind tarifvertraglich festgelegt und können nicht einseitig von den Arbeitgebern geändert werden.
Quelle:
Eurostat, "ESSOSS-Handbuch 1996" (ESSOSS = Europäisches System der Integrierten Sozialschutzstatistik), Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
Erstellt:
Letztes Update: