Definition: Beitragspflichtiges System

Kategorie: ESSOSS-Handbuch

Beitragspflichtige Systeme sind Sozialschutzsysteme, die darauf beruhen, dass die geschützten Personen oder von diesen beauftragte Personen Beiträge entrichten, um individuelle Leistungsansprüche zu begründen. 

Diese Definition wird in Fassungen 1996, 2008 und 2011 des Handbuches benutzt
Quelle:
Eurostat, "ESSPROS Manual - The European System of integrated Social Protection Statistics", 2011 Edition, Office for Official Publications of the European Communities, Luxembourg, 2011 (in Deutsch nicht verfügbar)
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