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Definition: Kapitalgesellschaften
Kategorie: ESSOSS-Handbuch
Der Sektor Kapitalgesellschaften umfasst institutionelle Einheiten, deren Verteilungs- und finanzielle Transaktionen sich von jenen ihrer Eigentümer unterscheiden und die als Marktproduzenten in der Haupttätigkeit Waren und Dienstleistungen produzieren. Zu diesem Sektor gehören Genossenschaften, Personengesellschaften mit beschränkter Haftung und Quasi-Kapitalgesellschaften (d. h. Marktproduzenten ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die sich hinsichtlich ihres wirtschaftlichen und finanziellen Verhaltens von ihren Eigentümern unterscheiden, was bedeutet, dass ihr De-facto-Verhältnis zu ihren Eigentümern dem Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihren Anteilseignern entspricht). Kapitalgesellschaften können Sozialschutzsysteme betreiben, indem sie als Versicherungsgesellschaften tätig werden oder rechtlich unselbständige Systeme zugunsten ihrer Arbeitnehmer unterhalten. Die Sicherung der Leistungen zugunsten der Arbeitnehmer erfolgt durch die Zahlung tatsächlicher oder unterstellter Arbeitgebersozialbeiträge. Diese Definition wird in Fassungen 1996, 2008 und 2011 des Handbuches benutzt
Quelle:
Eurostat, "ESSPROS Manual - The European System of integrated Social Protection Statistics", 2011 Edition, Office for Official Publications of the European Communities, Luxembourg, 2011 (in Deutsch nicht verfügbar)
Eurostat, "ESSPROS Manual - The European System of integrated Social Protection Statistics", 2011 Edition, Office for Official Publications of the European Communities, Luxembourg, 2011 (in Deutsch nicht verfügbar)
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