Definition: Kosten der Eigentumsübertragung

Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

Die mit der Übertragung des Eigentums an den Vermögensgütern verbundenen Kosten stellen eine Bruttoanlageinvestition des Käufers dar, auch wenn ein Teil der Kosten vom Verkäufer getragen wird. Sie umfassen die Ausgaben für die Inbesitznahme der Aktiva (Installations- und Transportkosten usw.), Vermittlungskosten wie Honorare oder Provisionen an Notare, Sachverständige usw. und die Steuern, die auf die von Mittlern erbrachten Dienstleistungen der Eigentumsübertragung zu entrichten sind.
Die Bruttoanlageinvestitionen des Käufers umfassen den Wert der erworbenen Güter (ohne Übertragungskosten) zuzüglich sämtlicher mit dem Erwerb verbundener Übertragungskosten. Dagegen umfassen die Bruttoanlageinvestitionen des Verkäufers lediglich den Wert der verkauften Güter (ohne Übertragungskosten)( ). Im Falle von nichtproduzierten Vermögensgütern (wie Grund und Boden oder Patente wie z.B. Produktionsrechte), die nicht zu den Bruttoanlageinvestitionen zählen, sind diese Kosten vom Erwerb bzw. der Veräußerung dieser Aktiva zu trennen und in einer eigenen Position als Bruttoanlageinvestitionen des Käufers auszuweisen.
Quelle:
Eurostat, "Handbuch zur landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung LGR/FGR 97 (Rev. 1.1)", Luxemburg, 2000
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