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Definition: Versendungsland
Kategorie: Außenhandel
In der Statistik des Warenverkehrs mit Drittlaendern ist das Versendungsland das Land, aus dem die Waren ursprünglich in den Eingangsmitgliedstaat verbracht werden, ohne dass in einem Durchgangsland andere als mit der Beförderung zusammenhängende Aufenthalte oder Rechtsgeschäfte stattfinden; andernfalls gilt als Versendungsland das letzte Land, in dem derartige Aufenthalte oder Rechtsgeschäfte stattfinden.
Quelle:
Verordnung Nr. 1917/2000 der Kommission, Art.7(1)(b).
Verordnung Nr. 1917/2000 der Kommission, Art.7(1)(b).
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