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Definition: Bestimmungsland
Kategorie: Außenhandel
In der Statistik des Warenverkehrs mit Drittlaendern ist das Bestimmungsland das letzte zum Zeitpunkt der Ausfuhr bekannte Land, in das die Waren verbracht werden sollen.
Quelle:
Verordnung (EG) Nr. 1917/2000 der Kommission, Art.7(c)
Verordnung (EG) Nr. 1917/2000 der Kommission, Art.7(c)
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