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Definition: Betriebsausgaben
Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Der Begriff Betriebsausgaben basiert auf der Unternehmensbuchführung. Er bezeichnet die Summe aller laufenden Ausgaben im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb. Ausgehend von der Standardgliederung der Gewinn- und Verlustrechnung, die in Artikel 23 der vierten Richtlinie des Rates über den Jahresabschluß von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen festgelegt ist, bestehen die Betriebsausgaben aus: - Materialaufwand - Sonstigen externen Aufwendungen - Personalaufwand - Wertberichtigungen zu Aufwendungen für die Errichtung und Erweiterung des Unternehmens und zu Sachanlagen und immateriellen Anlagewerten - Wertberichtigungen zu Gegenständen des Umlaufvermögens - Sonstigen betrieblichen Aufwendungen.
Quelle:
Vierte Richtlinie (EWG) Nr. 78/660 des Rates vom 25. Juli 1978 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den Jahresabschluß von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen und Eurostat.
Vierte Richtlinie (EWG) Nr. 78/660 des Rates vom 25. Juli 1978 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den Jahresabschluß von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen und Eurostat.
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