Definition: Betriebseinnahmen

Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

Der Begriff Betriebseinnahmen basiert auf der Unternehmensbuchführung. Er bezeichnet die Summe aller laufenden Einnahmen im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb. Ausgehend von der Standardgliederung der Gewinn- und Verlustrechnung, die in Artikel 23 der vierten Richtlinie des Rates über den Jahresabschluß von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen festgelegt ist, bestehen die Betriebseinnahmen aus:

- Nettoumsatzerlösen

- Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen

- Anderen aktivierten Eigenleistungen

- Sonstigen betrieblichen Erträgen.
Quelle:
Vierte Richtlinie (EWG) Nr. 78/660 des Rates vom 25. Juli 1978 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den Jahresabschluß von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen und Eurostat.
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