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Definition: Emission
Kategorie: Umwelt - EU Rechstakt
Der Ausdruck "Emission" bezeichnet die von Punktquellen oder diffusen Quellen innerhalb der Anlage ausgehende direkte oder indirekte Freisetzung von Stoffen, Erschütterungen, Wärme oder Lärm in die Luft, das Wasser oder den Boden.
Quelle:
Europäische Union, Richtlinie 2000/76/EG des europäischen Parlaments un des Rates vom 4. Dezember 2000 über die Verbrennung von Abfällen (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 332, 28/12/2005)
Europäische Union, Richtlinie 2000/76/EG des europäischen Parlaments un des Rates vom 4. Dezember 2000 über die Verbrennung von Abfällen (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 332, 28/12/2005)
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