Definition: Emissionsgrenzwert

Kategorie: Umwelt - EU Rechstakt

Der Ausdruck "Emissionsgrenzwerte" bezeichnet die im Verhältnis zu bestimmten spezifischen Parametern ausgedrückte Masse, die Konzentration und/oder das Niveau einer Emission, die in einem oder mehreren Zeiträumen nicht überschritten werden dürfen.
Quelle:
Europäische Union, Richtlinie 2000/76/EG des europäischen Parlaments un des Rates vom 4. Dezember 2000 über die Verbrennung von Abfällen (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 332, 28/12/2005)
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