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Definition: Bündelung von Zielen
Kategorie: ESSOSS-Handbuch
Eine Bündelung von Zielen liegt dann vor, wenn ein einziger Leistungstyp der Deckung unterschiedlicher sozialer Risiken oder Bedürfnisse dient. Eine Bündelung ist auch dann gegeben, wenn soziale Ziele und Ziele anderer Art vorliegen. Ein Beispiel hierfür ist eine Übertragung von Mitteln an Sonderschulen für blinde oder taube Kinder durch den Staat. In einem solchen Fall müßte der Teil der Übertragung, der zur Finanzierung des normalen Bildungsauftrages der Schule herangezogen wird (im ESSOSS nicht als Sozialschutz ausgewiesen) von dem Teil getrennt werden, mit dem die Anpassung des Unterrichts an die besonderen Bedingungen finanziert wird, die sich aus der Behinderung der Kinder ergeben (dies fällt unter Sozialschutzausgaben).
Quelle:
Eurostat, "ESSOSS-Handbuch 1996" (ESSOSS = Europäisches System der Integrierten Sozialschutzstatistik), Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
Eurostat, "ESSOSS-Handbuch 1996" (ESSOSS = Europäisches System der Integrierten Sozialschutzstatistik), Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg, 1996
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