Definition: Vollständige Zugladung

Kategorie: Verkehr

Der Ausdruck "vollständige Zugladung" bezeichnet eine aus einer oder mehreren Wagenladungen bestehende Sendung, die gleichzeitig von demselben Absender von demselben Bahnhof befördert wird und ohne Veränderung der Zugzusammensetzung an die Adresse desselben Empfängers an denselben Zielbahnhof verschickt wird.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 1192/2003 der Kommission vom 3. Juli 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 91/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Statistik des Eisenbahnverkehrs
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