Definition: Kredite und Forderungen

Kategorie: Internationale Rechnungslegungsstandards

Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind, mit Ausnahme von:
(a) denjenigen, die das Unternehmen sofort oder kurzfristig zu verkaufen beabsichtigt und die dann als zu
Handelszwecken gehalten einzustufen sind, und denjenigen, die das Unternehmen beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten designiert;
(b) denjenigen, die das Unternehmen nach erstmaligem Ansatz als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert;
oder
(c) denjenigen, für die der Inhaber seine ursprüngliche Investition infolge anderer Gründe als einer Bonitätsverschlechterung nicht mehr nahezu vollständig wiedererlangen könnte und die dann als zur Veräußerung verfügbar einzustufen sind.

Ein erworbener Anteil an einem Pool von Vermögenswerten, die weder Kredite noch Forderungen darstellen (beispielsweise ein Anteil an einem offenen Investmentfonds oder einem ähnlichen Fonds), zählt nicht als Kredit oder Forderung.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 2086/2004 der Kommission vom 19. November 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates und im Hinblick auf die Einführng von IAS 39
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