Definition: Konsumsegment nach Konsumzweck

Kategorie: Harmonisierte Verbraucherpreisindizes

Ein "Konsumsegment nach Konsumzweck" oder "Konsumsegment" bezeichnet eine Menge von Transaktionen, welche sich auf Produktangebote beziehen, die aufgrund gemeinsamer Eigenschaften einen gemeinsamen Zweck erfüllen sollen in dem Sinne, dass sie

- zur hauptsächlichen Verwendung in ähnlichen Situationen vermarktet werden,
- weitgehend durch eine gemeinsame Spezifikation beschrieben werden können und
- von den Verbrauchern als gleichwertig betrachtet werden können
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 1334/2007 der Kommission vom 14. November 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1749/96 über anfängliche Maßnahmen zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates über harmonisierte Verbraucherpreisindizes
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