Definition: Konsumausgaben der privaten Haushalte

Kategorie: Harmonisierte Verbraucherpreisindizes

Die "Konsumausgaben der privaten Haushalte", wie sie in Anhang Ib spezifiziert werden, sind der Teil der Konsumausgaben, der von den privaten Haushalten ungeachtet ihrer Nationalität oder ihres Wohnsitzlandes, durch monetäre Transaktionen, im Wirtschaftsgebiet des Mitgliedstaates, für Waren und Dienstleistungen, die der unmittelbaren Befriedigung individueller Bedürfnisse oder Wünsche dienen, und in einem der beiden oder in beiden miteinander verglichenen Zeiträumen getätigt wird http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2007/l_296/l_29620071115de00220026.pdf
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 1334/2007 der Kommission vom 14. November 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1749/96 über anfängliche Maßnahmen zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates über harmonisierte Verbraucherpreisindizes
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