Definition: Erfassungsbereich des HVPI

Kategorie: Harmonisierte Verbraucherpreisindizes

Der "Erfassungsbereich des HVPI", also die statistische "Zielgrundgesamtheit", die der HVPI repräsentieren soll, ist die Menge aller Transaktionen, die im Rahmen der in Absatz 1 genannten Konsumausgaben der privaten Haushalte durchgeführt werden
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 1334/2007 der Kommission vom 14. November 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1749/96 über anfängliche Maßnahmen zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates über harmonisierte Verbraucherpreisindizes
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