Definition: Verkaufsdeflator

Kategorie: Konjunktur-Statistik

Definition von 2006

Ziel des Umsatzdeflators ist es, den Umsatz um die Auswirkungen von Preisänderungen zu bereinigen.

Der Umsatzdeflator im Einzelhandel bezieht sich nicht auf die erbrachten Dienstleistungen, sondern auf die verkauften Waren.

Die zur Ermittlung des Deflators für einen Wirtschaftszweig verwendeten Preise werden berechnet als gewogenes Mittel der einschlägigen Warenpreisindizes für diesen Wirtschaftszweig. Wichtig ist, dass alle preisbestimmenden Merkmale der Produkte berücksichtigt werden, einschließlich der Menge der verkauften Einheiten, der durchgeführten Transporte, der Rabatte, der Garantiebedingungen und des Bestimmungsortes.

Die Spezifikation muss so aussehen, dass die Beobachtungseinheit in späteren Bezugszeiträumen in der Lage ist, die Ware eindeutig zu identifizieren und den entsprechenden Preis je Mengeneinheit zu nennen.

Um die tatsächliche Preisentwicklung aufzuzeigen, sollte nicht der Listenpreis, sondern der tatsächliche Transaktionspreis verwendet werden.

Die erhobenen Preisinformationen sollten grundsätzlich den Durchschnittspreis während des Bezugszeitraums wiedergeben. In der Praxis können sich die tatsächlich erhobenen Preisinformationen auf einen bestimmten Tag in der Mitte des Bezugszeitraums beziehen, der als repräsentativer Wert für den Bezugszeitraum bestimmt werden sollte.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 1503/2006 der Kommission vom 28. September 2006 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 des Rates über Konjunkturstatistiken im Hinblick auf die Definition der Variablen, die Liste der Variablen und die Häufigkeit der Datenerstellung
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