Definition: Delegierter oder offizieller Kongressteilnehmer

Kategorie: Tourismus

Delegierte oder offizielle Kongressteilnehmer sind alle Teilnehmer, die zur Haupttätigkeit des Kongresses beitragen und gegenüber dem Veranstalter durch Eintragung in ein eigens für diesen Zweck angelegtes Register namentlich ausgewiesen sind.

Erläuterungen:

· Teilnehmer ohne namentlichen Eintrag sollten nicht als Delegierte betrachtet werden.

· Teilnehmer von Fachkongressen sollten eine Zulassungsbestätigung mit sich führen, aus der ihr Name ersichtlich wird und durch die sie sich von Personen ohne Teilnahmeberechtigung unterscheiden lassen.

· Eingeladene Gäste (vom Veranstalter eingeladene Personen, die keine Anmeldegebühren zahlen, aber angemeldet und namentlich ausgewiesen sind) können als offizielle Teilnehmer gelten.

· Es sollte nicht jeden Tag ein neues Register, sondern ein einziges Register mit der einmaligen Möglichkeit der Anmeldung für den gesamten Kongress geführt werden. Die Zahl der Teilnehmer des Kongresses sollte keine Doppel- oder Dreifachzählungen enthalten.

· Kongressdienstleister und akkreditierte Journalisten sollten sämtlich separat gezählt werden.

· Fachkongresse sollten alle genannten Kriterien erfüllen.

· Bei Kongressen, die der Allgemeinheit zugänglich sind, können die Anwesenden nicht namentlich identifiziert werden, doch sollte zumindest angestrebt werden, die Zahl der Teilnehmer anhand des Zahlungseingangs oder mit Hilfe eines Programmverteilungssystems zu ermitteln, statt sie zu schätzen.
Quelle:
Methodological Manual for Statistics on Congresses and Conferences, Eurostat, S. 24
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