Definition: Zahnarzt

Kategorie: Gesundheit

"Zahnarzt" wird je nach Mitgliedstaat unterschiedlich definiert:
BELGIEN: Als Zahnarzt wird jede Person bezeichnet, die zur Ausübung der Zahnheilkunde berechtigt ist, d. h. jede Person, die über die in Belgien erforderlichen Qualifikationen verfügt und deren Diplom von dem für sie zuständigen örtlichen medizinischen Ausschuss ('Commission Médicale Provinciale') unterzeichnet wurde. Odontologen und Orthodontisten werden statistisch zu den Zahnärzten gerechnet. 
DÄNEMARK:
Als "Zahnarzt" wird jede Person bezeichnet, die über einen Abschluss als Zahnarzt verfügt, unabhängig davon, ob sie als frei praktizierender Zahnarzt zugelassen ist oder nicht.
DEUTSCHLAND:
Ein Zahnarzt ist eine Person, die die Zahnheilkunde aufgrund einer Approbation als "Zahnarzt" oder aufgrund einer vorübergehenden Erlaubnis ausübt. Auch die so genannten "Dentisten" können eine Approbation als Zahnarzt erhalten, müssen dazu jedoch an einem Fortbildungskurs teilnehmen.
GRIECHENLAND:
Nach den griechischen Rechtsvorschriften ist ein Zahnarzt eine Person, die über einen Hochschulabschluss in Zahnheilkunde verfügt,   aufgrund dessen sie als Zahnarzt tätig werden darf. Zahnärzte, Personen mit einem Hochschuldiplom, die im Berufsverband der Zahnärzte gemeldet sind.
SPANIEN:
Ein Zahnarzt ist eine Person mit einem Abschluss als Odontologe/Stomatologe, die Mitglied des Berufsverbandes (Colegio de Odóntologos y Estomatólogos) ist. Zahnärzte in der Ausbildung werden nicht dazu gerechnet.
FRANKREICH:
Die Bezeichnung "Zahnarzt" steht für alle Zahnärzte, die gemäß den in Artikel L 356 des französischen Gesundheitsgesetzes ('Code français de la Santé Publique') festgelegten Bedingungen praktizieren.  Laut Artikel L 373 dieses Gesetzes beinhaltet die Zahnheilkunde die Diagnose und Behandlung von angeborenen oder erworbenen, tatsächlichen oder vermuteten Erkrankungen an Zähnen, Mund und Kiefer gemäß der Berufsordnung für Zahnärzte.
IRLAND:
Die Bezeichnung Zahnarzt steht für Ärzte, die die Zahnheilkunde ausüben, d. h. die Prävention, Diagnose und Behandlung von Anomalien und Erkrankungen an Zähnen, Mund, Kiefer und damit in Zusammenhang stehendem Gewebe.
ITALIEN:
Der Beruf des Zahnarztes, genauer gesagt des zahnärztlichen Chirurgs, kann von folgenden Personen ausgeübt werden:
 - Personen mit einem Abschluss jüngeren Datums in der Zahnheilkunde und Zahnprothetik, die zur Berufsausübung befähigt sind.
 - Personen mit einem Abschluss in Medizin und Chirurgie, die zur Ausübung der Arztberufes befähigt sind und sich auf Zahnheilkunde spezialisiert haben.
LUXEMBURG:
Zahnärzte sind Personen, die aufgrund eines Diploms, Prüfungszeugnisses oder sonstigen Nachweises einer Ausbildung in Zahnheilkunde in Luxemburg als Zahnärzte praktizieren dürfen.  Ärzte mit einer Spezialisierung in Stomatologie werden zu den Ärzten gerechnet. Seit 1985 sind die "Ärzte-Zahnärzte" in der Anzahl der Zahnärzte enthalten.
NIEDERLANDE:
Die Bezeichnung "Zahnarzt" steht für alle Personen, die in den Niederlanden die Zahnheilkunde ausüben dürfen.
PORTUGAL:
Die Bezeichnung "Zahnarzt" steht für alle Personen mit einer Zahnarztpraxis, Stomatologen und Odontologen, die im Erhebungszeitraum Mitglied des portugiesischen Verbandes der Zahnärzte mit einer Zahnarztpraxis, des Ärzteverbandes bzw. der Odontologengewerkschaft sind, unabhängig davon, ob sie diese Tätigkeit tatsächlich ausüben oder nicht.  
VEREINIGTES KÖNIGREICH:
Ein Zahnarzt ist eine Person mit einer Ausbildung in Zahnheilkunde und einer zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorläufigen, vollen oder befristeten Registrierung durch den General Dental Council. 
ÖSTERREICH:
Die allgemeine Definition eines Zahnarztes bezieht sich auf Ärzte mit einer Spezialisierung in Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (Hochschulabschluss) und auf so genannte Dentisten mit einer Ausbildung, die ein Praktikum sowie ein Studium an einem Dentisten-Institut (Diplom: Studienabschlussprüfung) umfasst.
FINNLAND:
Allgemeine Definition eines Zahnarztes: eingetragener Zahnarzt (Erwerbsalter bis 62).
SCHWEDEN:
Allgemeine Definition eines Zahnarztes: alle Personen mit abgeschlossener Ausbildung in Zahnheilkunde, die diese Tätigkeit mit oder ohne Zahnarztpraxis, im Privatsektor oder im öffentlichen Gesundheitswesen ausüben. Im Ausland tätige Zahnärzte und bestimmte andere Kategorien sind darin nicht enthalten.
ISLAND: alle Zahnärzte, die ihren Beruf im öffentlichen oder privaten Sektor ausüben und Mitglied des isländischen Zahnärzteverbandes sind. Das Verzeichnis enthält nur zugelassene Zahnärzte. 
 
 
NORWEGEN:
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SCHWEIZ:
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Quelle:
Eckzahlen für den Bereich Gesundheit 2000, Eurostat
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