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Definition: Europäischer Beratender Ausschuss für Statistik
Kategorie: EU-Rechtsakt
Der Europäische Beratende Ausschuss für Statistik unterstützt das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission, indem er gewährleistet, dass der Bedarf der Nutzer und die Kosten für die Datenlieferanten und -produzenten bei der Koordinierung der strategischen Ziele undPrioritäten der Gemeinschaftspolitik im Bereich der statistischen Information berücksichtigt werden. Diese Unterstützung leistet er auf allen Gebieten der Statistik, die für die Gemeinschaftspolitik im Bereich der statistischen Information relevant sind. Der Ausschuss gibt vor allem zu folgenden Themen eine Stellungnahme ab: a) zur Relevanz des Statistischen Programms der Gemeinschaft für die Erfordernisse der europäischen Integration und Entwicklung, die von den Gemeinschaftsorganen, den nationalen und regionalen Behörden, den verschiedenen Gruppen aus dem Wirtschafts- und Sozialbereich und der Wissenschaft zum Ausdruck gebracht werden, b) zur Relevanz des Statistischen Programms der Gemeinschaft für das Tätigwerden der Gemeinschaft unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, sozialen und technischen Entwicklung, c) zur ausgewogenen Verteilung von Prioritäten und Ressourcen auf verschiedene Bereiche des Statistischen Programms der Gemeinschaft und des jährlichen statistischen Arbeitsprogramms der Kommission und zu möglichen Neugewichtungen der Schwerpunkte der statistischen Arbeit, d) zu der Frage, ob die für die Umsetzung des Statistischen Programms der Gemeinschaft, einschließlich der unmittelbaren Kosten für die Gemeinschaft und die nationalen Behörden, verfügbaren Mittel ausreichen und ob Umfang, Detaillierungsgrad und Kosten von Gemeinschaftsstatistiken im Verhältnis zu den Nutzerbedürfnissen angemessen sind, e) zu den Kosten der Bereitstellung statistischer Informationen durch die Datenlieferanten und zu Möglichkeiten der Entlastung der Auskunftgebenden unter besonderer Berücksichtigung der Belastung für kleine und mittlere Unternehmen. Der Ausschuss macht die Kommission auch auf Bereiche aufmerksam, in denen unter Umständen neue statistische Arbeiten erforderlich sind, und berät sie in der Frage, wie die Relevanz der Gemeinschaftsstatistiken für die Nutzer unter Berücksichtigung der Kosten für die Datenlieferanten und -produzenten verbessert werden kann.
Quelle:
Europäische Union, Beschluss Nr. 234/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Einsetzung des Europäischen Beratenden Ausschusses für Statistik und zur Aufhebung des Beschlusses 91/116/EWG des Rates (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 073, 15/03/2008, S. 13)
Europäische Union, Beschluss Nr. 234/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Einsetzung des Europäischen Beratenden Ausschusses für Statistik und zur Aufhebung des Beschlusses 91/116/EWG des Rates (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 073, 15/03/2008, S. 13)
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