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Definition: Europäisches Beratungsgremium für die Statistische...
Kategorie: EU-Rechtsakt
Zweck des Europäischen Beratungsgremiums für die Statistische Governance ist die unabhängige Überwachung der Umsetzung des Verhaltenskodex für europäische Statistiken innerhalb des Europäischen Statistischen Systems. Die Aufgaben des Beratungsgremiums sind: a) Ausarbeitung eines jährlichen Berichts an das Europäische Parlament und den Rat über die Umsetzung des Verhaltenskodex, soweit die Kommission (Eurostat) betroffen ist, und Übermittlung des Berichts an die Kommission vor seiner Vorlage beim Europäischen Parlament und beim Rat; b) in diesen jährlichen Bericht eine Bewertung der Umsetzung des Verhaltenskodex im Europäischen Statistischen System in seiner Gesamtheit aufzunehmen; c) Beratung der Kommission in Bezug auf geeignete Maßnahmen zur Erleichterung der Durchführung des Verhaltenskodex, soweit die Kommission (Eurostat) und das Europäische Statistische System in seiner Gesamtheit betroffen sind; d) Beratung der Kommission (Eurostat) in Bezug auf die Vermittlung des Verhaltenskodex an die Nutzer und Datenlieferanten; e) Beratung der Kommission (Eurostat) und des Ausschusses für das Statistische Programm in Bezug auf die Aktualisierung des Verhaltenskodex. Unter Beachtung der in vorigem Absatz festgelegten Aufgaben kann das Beratungsgremium die Kommission beraten und nimmt gegenüber der Kommission zu Fragen Stellung, die das Vertrauen der Nutzer in die europäische Statistik betreffen.
Quelle:
Europäische Union, Beschluss Nr. 235/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Einsetzung eines Europäischen Beratungsgremiums für die Statistische Governance (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 073, 15/03/2008, S. 17)
Europäische Union, Beschluss Nr. 235/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Einsetzung eines Europäischen Beratungsgremiums für die Statistische Governance (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 073, 15/03/2008, S. 17)
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