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Definition: Direktinvestition Unternehmen
Kategorie: Zahlungsbilanzen
Ein Unternehmen (mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit) ist Gegenstand einer Direktinvestition, wenn ein Direktinvestor (falls es sich um ein Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit handelt) mindestens 10 % der Stammaktien oder Stimmrechte bzw. (falls es sich um ein Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit handelt) einen vergleichbaren Anteil besitzt. Unternehmen, die Gegenstand einer Direktinvestition sind, umfassen Zweigniederlassungen (Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit), Tochterunternehmen (Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen der Direktinvestor zu mehr als 50 % beteiligt ist) und verbundene Unternehmen in Minderheitsbesitz (Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen der Direktinvestor einen Anteil zwischen 10 % und 50 % hält). Die Direktinvestitionsbeziehung erstreckt sich, außer wenn das Unternehmen, das Gegenstand einer Direktinvestition ist, ein verbundenes Unternehmen in Minderheitsbesitz ist, auch auf die Tochtergesellschaften dieses Unternehmens sowie auf die mit ihm verbundenen Unternehmen in Minderheitsbesitz.
Quelle:
Balance of Payments - Compilation Guide (Leitfaden zur Erstellung der Zahlungsbilanz), Internationaler Währungsfonds 1995, S. 150-151
Balance of Payments - Compilation Guide (Leitfaden zur Erstellung der Zahlungsbilanz), Internationaler Währungsfonds 1995, S. 150-151
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