Bitte schalten Sie den Werbeblocker aus, damit wir die Plattform weiterentwickeln können.
Definition: Direkter Mehrheitsbesitz
Kategorie:
Direkter Mehrheitsbesitz ist definiert als Direktbesitz von über 50 % der stimmberechtigten Aktien eines Unternehmens. Für FATS galt dies jedoch nicht als einziges Kriterium; um den Mitgliedstaaten eine gewisse Flexibilität zu erlauben, konnte eine Bezugnahme auf die Ernennungsbefugnis verwendet werden, wenn dies als sinnvoller erachtet wurde, z. B. wenn ein Mehrheitsbesitz rechtlich nicht möglich war.
Quelle:
International ownership in trade and service activities, Eurostat 1998, S. 71
International ownership in trade and service activities, Eurostat 1998, S. 71
Erstellt:
Letztes Update: