Definition: Direktvergütung

Kategorie: Arbeitsmarkt

Unter Direktvergütung versteht man die während des Jahres regelmäßig bei jeder Lohn- oder Gehaltszahlung bezahlten Löhne oder Gehälter. Es handelt sich hierbei um Bruttobeträge vor Abzug der Steuern und der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung. Dazu gehören:
a) Grundvergütungen;
b) direkter Zeit-, Leistungs- und Akkordlohn für die geleistete Arbeitszeit;
c) Löhne und Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit und Schichtarbeit;
d) regelmäßig bei jeder Lohnzahlung gezahlte Prämien und Zulagen wie:*arbeitsplatzabhängige Prämien, z.B. für lärmintensive, gefährliche oder schwere Arbeit, Schichtarbeit oder durchgehende Arbeitszeit, Sonn- und Feiertagsarbeit; *mit Einzelleistungen verbundene Prämien, Leistungs-, Produktions- und Produktivitätsprämien, Prämien für besondere Verantwortung, für Fleiß, Pünktlichkeit, längere Unternehmenszugehörigkeit, besondere Qualifikationen oder Kenntnisse.

 Im Rahmen der Statistik der Arbeitskosten wird der Begriff Direktvergütung benutzt für die "Bruttoverdienste oder Verdienste" die der Arbeitnehmer erhält. Der Begriff "Bruttoverdienste oder Verdienste " wird derzeit im Rahmen der Statistik der Verdienste benutzt.
Quelle:
Gemeinschaftsstatistiken über Höhe und Struktur der Arbeitskosten 1996 - Liste und Definition der Variablen, S. 5
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