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Definition: Direkter Verkauf finanzieller Aktiva
Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Direkte Verkäufe finanzieller Aktiva sind vollständig in den Finanzierungskonten des Staates sowie des beteiligten Unternehmens zu buchen: als Entnahme von Anteilsrechten (F.5) aus dem Unternehmen, das teilweise oder ganz im Staatsbesitz war, und Gegenbuchung als Zugang bei den finanziellen Aktiva (zumeist unter Bargeld und Einlagen, F.2). Im Finanzierungssaldo des Staates ergeben sich keine Veränderungen.
Quelle:
Handbuch zum ESVG 1995: Defizit und Schuldenstand des Staates, Ausgabe 2002, Eurostat, Kapitel II.2
Handbuch zum ESVG 1995: Defizit und Schuldenstand des Staates, Ausgabe 2002, Eurostat, Kapitel II.2
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