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Definition: Direkter Verkauf nichtfinanzieller Aktiva
Kategorie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Direkte Verkäufe nichtfinanzieller Aktiva sind vollständig im Vermögensbildungskonto des Staates zu buchen. Es geht um eine Veräußerung nichtfinanzieller Aktiva mit einer Buchung auf der Aktivseite des Finanzierungskontos des Staates. Bei den nichtfinanziellen Aktiva kann es sich um Anlagegüter, Vorräte, Wertsachen, Grund und Boden oder andere nichtproduzierte nichtfinanzielle Vermögensgüter handeln.
Quelle:
Handbuch zum ESVG 1995: Defizit und Schuldenstand des Staates, Ausgabe 2002, Eurostat, Kapitel II.2
Handbuch zum ESVG 1995: Defizit und Schuldenstand des Staates, Ausgabe 2002, Eurostat, Kapitel II.2
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