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Definition: Versendungen
Kategorie: Außenhandel
Gegenstand einer Versendung in einen bestimmten Mitgliedstaat sind: a) Güter, die sich im freien Verkehr befinden und das statistische Erhebungsgebiet dieses Mitgliedstaates mit Bestimmung nach einem anderen Mitgliedstaat verlassen; b) Güter, die in diesem Mitgliedstaat zur aktiven Veredelung oder zur Umwandlung unter Zollkontrolle (Bearbeitung, Umwandlung oder Reparatur) abgefertigt sind und in das statistische Erhebungsgebiet eines anderen Mitgliedstaates versandt werden; c) Schiffe und Luftfahrzeuge, die Gegenstand eines Eigentumswechsels zwischen einer in diesem Mitgliedstaat und einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Person sind.
Quelle:
Die statistiken des Warenverkehrs, Benutzerleitfaden, Eurostat 1998, s. 9.
Die statistiken des Warenverkehrs, Benutzerleitfaden, Eurostat 1998, s. 9.
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