Definition: Veräußerung

Kategorie: SNA 1993

Vermögenswerte (Vorräte, Anlagegüter, Grund und Boden oder andere nichtproduzierte Vermögensgüter) werden von einer institutionellen Einheit veräußert, wenn diese Einheit sie einer anderen institutionellen Einheit verkauft oder überträgt. Wenn das Eigentum an einem vorhandenen Vermögensgut von einem gebietsansässigen Produzenten auf einen anderen übertragen wird, wird der Wert des verkauften, getauschten oder übertragenen Vermögensgutes als negative Bruttoanlageinvestition der erstgenannten und als positive Bruttoanlageinvestition der letztgenannten Einheit verbucht.
Quelle:
Vereinte Nationen, "System of National Accounts (SNA) 1993", Vereinte Nationen, New York, 1993, § 10.40 [9.32]
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