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Definition: Veräußerung von Anlagegütern
Kategorie: Landwirtschaft
Die Veräußerung von Anlagegütern bezieht sich auf gebrauchte Anlagegüter, die von ihrem Eigentümer verkauft, abgerissen, ausgemustert oder geschlachtet, getauscht oder als Sachvermögenstransfers unentgeltlich abgegeben werden (vgl. ESVG 95, 3.103. b und 3.104.). Solche Veräußerungen müssen normalerweise zu einer Eigentumsübertragung führen und einen direkten wirtschaftlichen Verwendungszweck haben (so daß die von ihrem Eigentümer abgerissenen, ausgemusterten oder geschlachteten Vermögensgüter, die keinerlei andere wirtschaftliche Verwendung haben, nicht zu diesen Veräußerungen gehören; vgl. SNA 93, 10.35. und 10.39.). Bestimmte Veräußerungen können jedoch innerhalb derselben institutionellen Einheit stattfinden, wie es beispielsweise der Fall ist, wenn Tiere vom Landwirt geschlachtet und von seiner Familie verbraucht werden.
Quelle:
Eurostat, "Handbuch zur landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung LGR/FGR 97 (Rev. 1.1)", Luxemburg, 2000
Eurostat, "Handbuch zur landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung LGR/FGR 97 (Rev. 1.1)", Luxemburg, 2000
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