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Definition: Besitz von Gebrauchsgütern
Kategorie: EU-SILC
Der Besitz von Gebrauchsgütern betrifft den Zugang zu bestimmten Gütern und Leistungen für die private Nutzung durch den Haushalt. Es kann sich um gemietete oder gemeinsam mit anderen genutzte Güter handeln. Bei letzteren sollte der Zugang unproblematisch und den Bedürfnissen des Haushalts angemessen sein.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 362/2008 des Rates vom 14. April 2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) bezüglich der Liste der sekundären Zielvariablen 2009 zur materiellen Deprivation
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 362/2008 des Rates vom 14. April 2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) bezüglich der Liste der sekundären Zielvariablen 2009 zur materiellen Deprivation
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