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Definition: Zugänglichkeit der Leistungen
Kategorie: EU-SILC
Bezogen auf Leistungen, die von den Haushaltsmitgliedern im Zusammenhang mit ihrer finanziellen, physischen, technischen und gesundheitlichen Situation in Anspruch genommen werden. Die Zugänglichkeit der Leistungen ist unter den Gesichtspunkten des physischen und technischen Zugangs sowie der Öffnungszeiten, nicht jedoch unter den Gesichtspunkten Qualität, Preis oder Ähnlichem zu bewerten. Folglich ist der Zugang mit Blick auf ein Ziel und eine physische Gegebenheit zu betrachten. Es geht hier nicht um einen subjektiven Eindruck.
Quelle:
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 362/2008 des Rates vom 14. April 2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) bezüglich der Liste der sekundären Zielvariablen 2009 zur materiellen Deprivation
Europäische Union, Verordnung (EG) Nr. 362/2008 des Rates vom 14. April 2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) bezüglich der Liste der sekundären Zielvariablen 2009 zur materiellen Deprivation
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